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   OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99   

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https://dejure.org/1999,11901
OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.05.1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 5 U 14/99 (https://dejure.org/1999,11901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB a.F.; § 209 BGB
    Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 209
    Anforderungen an schlüssigen Klagevortrag und Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Zukunftsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 903
  • VersR 2000, 976
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
    Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung BGHZ 103, 298 ff, 301 [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] betrifft eine andere Fallgestaltung, bei der zunächst eine unbezifferte Feststellungsklage erhoben worden war.
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
    Die nunmehr erhobenen Ansprüche beträfen die Ersatzpflicht von Zukunftsschäden mithin einen neuen Streitgegenstand im Verhältnis zu den bislang lediglich geltend gemachten Leistungsanträgen (vgl. BGH VersR 1988, 401 ff).
  • OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01

    Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den

    Im vorliegenden Fall begehrt die Klägerin aber uneingeschränkt die Feststellung der Ersatzpflicht auch für noch nicht voraussehbare künftige immaterielle Schäden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht Streitgegenstand des unbezifferten Antrages auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sind (vgl. OLG Oldenburg in NJW-RR 2000, 903; OLG Hamm in OLGR 1996, 91; BGH in NJW 2001, 3414 [3415]; NJW 1988, 2300 [2301]; BGHZ 67, 372 [373]).
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