Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 847 BGB a.F.; § 209 BGB
Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 209
Anforderungen an schlüssigen Klagevortrag und Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Zukunftsschäden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Verletzung des Behandlungsvertrages; Eintritts einer Parese (Lähmung) nach Operation einer Schleimbeutelentzündung (Bursitis); Schlüssiges Vorbringen einer Druckschädigung; Verjährungsunterbrechung eines Feststellungsanspruchs durch Leistungsklage
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 903
- VersR 2000, 976
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
Die von der Berufung herangezogene Rechtsprechung BGHZ 103, 298 ff, 301 [BGH 25.02.1988 - VII ZR 348/86] betrifft eine andere Fallgestaltung, bei der zunächst eine unbezifferte Feststellungsklage erhoben worden war. - BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87
Begriff der Schadenseinheit
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.05.1999 - 5 U 14/99
Die nunmehr erhobenen Ansprüche beträfen die Ersatzpflicht von Zukunftsschäden mithin einen neuen Streitgegenstand im Verhältnis zu den bislang lediglich geltend gemachten Leistungsanträgen (vgl. BGH VersR 1988, 401 ff).
- OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01
Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den …
Im vorliegenden Fall begehrt die Klägerin aber uneingeschränkt die Feststellung der Ersatzpflicht auch für noch nicht voraussehbare künftige immaterielle Schäden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht Streitgegenstand des unbezifferten Antrages auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sind (vgl. OLG Oldenburg in NJW-RR 2000, 903; OLG Hamm in OLGR 1996, 91; BGH in NJW 2001, 3414 [3415]; NJW 1988, 2300 [2301]; BGHZ 67, 372 [373]).